§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Organisationsänderung, Post, kein Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisationseinheit, kein Recht, bei Neuorganisation ohne jegliche Änderung weiterverwendet zu werden)
VwGH 25.01.1995, 94/12/0284