§ 40 Abs 2 BDG (Verwendungsänderung, qualifizierte, wichtiges dienstliches Interesse; Auflösung einer Dienststelle, Änderung der dienstlichen Verwendung keine, Verschlechterung der Laufbahn keine; kein Rechtsanspruch durch interne Bewertung, bei Neuschaffung einer Funktion keine Laufbahnverschlechterung oder Ungleichwertigkeit zur bisherigen Verwendung)
§ 30a GehG (Verwendungszulage)