§ 30a Abs 1 Z 2 GehG (Verwendungszulage, Dienst, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann; Tätigkeit eines Justizwachkommandanten, Vergleichbarkeit)
VwGH 25.01.1995, 94/12/0215
Für die Frage, ob einem Beamten eine Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 2 GG gebührt, ist in erster Linie entscheidend, ob zu dem von ihm verrichteten Dienst in der Regel Beamte einer höheren DKl herangezogen werden oder nicht (VwSlg 8660/A, 9629/A).