§ 1 Abs 3 Stmk ROG 1974 (Anwendungsbereich des Gesetzes; salvatorische Klausel zugunsten Bundeskompetenzen, insbesondere Bergwesen)
§ 50a Stmk ROG 1974 (Nutzung eines Grundstücks entgegen Flächenwidmungsplan; Unterlassungsauftrag; Anwendung nur bei vom Gesetz erfassten Grundstücken; allfällig unter das Bergrecht fallende Fläche; Beweiserhebung über die Qualität des Rohstoffes)