§ 49 Abs 2 Oö BauO (Baubewilligung; Voraussetzungen; kein Widerspruch zu Flächenwidmungsplan; Bauland-Wohngebiet)
§ 18 Abs 3 Oö ROG 1972 (Bauland-Wohngebiet; Bauten außer Wohngebäuden nur, wenn den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen dienend und Benützung keine unzumutbare Belästigung für Bewohner; Betriebstypenvergleich; Glaserei; 63 dB zu laut für Wohngebiet; 55 dB als Grenze)