§ 2 Sbg AltstadterhaltungsG (Schutzgebiet, Festlegung durch Verordnung)
§ 6 Sbg AltstadterhaltungsG (ebenso; Wohnraum, Verbot der Verwendungsänderung, Ausnahmen; keine gute Wohnqualität oder öffentliches Interesse an anderweitiger Verwendung; amerikanisches Konsulat; Alternativlösung möglich)