§ 68 Abs 1 Oö BauO 1976 (Verwaltungsübertretung; Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ohne Baubew als Bauherr oder Bauführer; Beschreibung des Objekts)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; die als erwiesen angenommene Tat; Umschreibung der baulichen Anlage bei Übertretung der Bauordnung; Präzisierung im Berufungsbescheid durch Angabe einer Grundstücksnummer jenes Grundstücks, in welches Bauwerk ragt)