§ 30 Abs 4 Tir BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Zufahrt zum Baugrundstück; Geh- und Fahrrecht bezüglich des Baugrundstücks; Errichtung von mehr Wohneinheiten auf dem herrschenden Grundstück vermittelt Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht Parteistellung; Einwand der Errichtung von Appartementhäusern)
VwGH 15.12.1994, 94/06/0238