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VwGH 31. 1. 1995, 92/05/0339 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/543ZfV 1996, 239

§ 29 Abs 1 Oö BauO 1976 (Nebengebäude, Begriff; ua im Vergleich zur gegebenen oder voraussehbaren Bebauung nur untergeordnete Bedeutung; Flugdächer; Schuppen, Garagen)

§ 29 Abs 2 Oö BauO 1976 (ebenso; keine Hinderung der Bebauung des Bauplatzes mit dem Hauptgebäude, maximal 1 Zehntel der Gesamtfläche des Bauplatzes; Gartenlaube im Grünland fällt nicht unter Abs 2, sondern unter Abs 3)

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