§ 79 Abs 6 Wr BauO (Vorgärten, gärtnerische Ausgestaltung; Zufahrten im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig, Zufahrt zu Garage für Pflichtstellplätze jedenfalls zulässig; keine Prüfung, ob alternatives Projekt möglich; unterirdische Zufahrt, sofern gärtnerische Ausgestaltung möglich, zulässig)
§ 36 Abs 1 Wr GarG (Pflichtstellplätze)