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BFG: Höchstpersönliche Einkünfte einer Anwältin als Stiftungsvorständin

JudikaturAbgabenrechtMichael PetritzZFS 2025, 290 Heft 4 v. 30.12.2025

Deskriptoren: höchstpersönliche Einkünfte; Stiftungsvorstand.

Normen: § 2 Abs 4a EStG

Das BFG rechnet die Einkünfte einer Anwältin, die ihre Honorare als Stiftungsvorständin über die ihr gehörige Anwalts-GmbH abrechnete, der Anwältin und nicht der GmbH zu, dies auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 2 Abs 4a EStG.

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