Deskriptoren: Ort der Geschäftsleitung; Zypern; Briefkastengesellschaft; substanzschwache Holding.
Normen: § 27 BAO
Das BFG stellt die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht einer zypriotischen Gesellschaft anhand des Ortes der Geschäftsleitung fest, wobei im gegenständlichen Sachverhalt die betroffene Gesellschaft im Ausland nur eine minimale Ausstattung (gemietetes shared office) mit geringer Nutzung hatte und der Geschäftsführer fast ausschließlich in Österreich tätig war.

