Deskriptoren: Befugnisse eines Insolvenzverwalters; Begünstigtenstellung; Verwertung; Höchstpersönlichkeit; Verzicht; zukünftige Zuwendungen.
Normen: § 2 IO, § 5 PSG, § 9 PSG, § 34 PSG
Die Zuwendungen an die Begünstigte einer Privatstiftung, welche während der Dauer des Insolvenzverfahrens vorgenommen werden, gehören zur Insolvenzmasse.