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Gedanken zum Missbrauch der Vertretungsmacht und zur Wissenszurechnung aus Anlass der Entscheidung des FL OGH in der Rechtssache 08 CG.2015.438

AufsätzeZivilrechtMartin KarollusZFS 2020, 3 Heft 1 v. 5.3.2020

Eine Entscheidung des FL OGH zur Unwirksamkeit einer Vermögensübertragung von einer Stiftung auf eine andere Stiftung wegen Verletzung stiftungsinterner Vorgaben in der ihr Vermögen übertragenden Stiftung11Beschluss des FL OGH vom 7.9.2018, 08 CG.2015.438, veröffentlicht in LES 2018, 70 = GE 2018, 337., die grundsätzliche Fragen des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie der Wissenszurechnung berührt, hat einen ungewöhnlich starken Widerhall auch im österreichischen Schrifttum gefunden.22 Kodek, Zur Vertretung der Privatstiftung – zwei Entscheidungen aus Österreich und Liechtenstein, PSR 2019, 56 ff; Zollner, Stiftungszweck und Vorstandshandeln, PSR 2019, 124 ff. Von zwei Autoren aus Österreich: Motal/Nicolussi, Reichweite und Grenzen organschaftlicher Vertretungsmacht im liechtensteinischen Stiftungsrecht, LJZ 2019, 42 ff. Offenbar ebenfalls durch den entscheidungsgegenständlichen Sachverhalt veranlasst (zu „konkreten Fragestellungen aus der Praxis“, aaO 32): Schauer, Die Machtbalance zwischen Stifter, Stiftungsrat und Begünstigten im liechtensteinischen Stiftungsrecht, ZfS 2018, 31 ff. Die bisher durchwegs zustimmenden Stellungnahmen bedürfen aber in mehrfacher Hinsicht einer Relativierung.

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