Wir dürfen Ihnen nun die erste Ausgabe der ZFS im Jahr 2020 übermitteln – dieses Mal mit einer wesentlichen Entscheidung des VfGH, glossiert von Ernst Marschner, mit der der sogenannte „Mausefallen-Effekt“, der sich bei Widerruf einer Privatstiftung einstellt, doch wesentlich entschärft wurde. Daneben finden Sie noch einige interessante, wenngleich auch nicht umwälzende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts. Weiters befasst sich Martin Karollus mit dem Vollmachtsmissbrauch im Privatstiftungsrecht anhand einer im österreichischen Schrifttum sehr ausführlich erörterten Entscheidung des liechtensteinischen OGH, die für die Frage des korrekten Handelns des Stiftungsvorstands von ganz wesentlicher Bedeutung ist, und zwar auch für das österreichische (Privatstiftungs-)Recht. Christiane Edelhauser und Michael Petritz stellen die Neuerungen im jüngst aufgrund der 5. EU-Geldwäscherichtlinie novellierten WiEReG ausführlich dar.