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Die Auswirkungen der Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche­richtlinie im WiEReG für Privatstiftungen und das freiwillige Compliance Package

AufsätzeZivilrechtChristiane Edelhauser , Michael PetritzZFS 2020, 13 Heft 1 v. 5.3.2020

Seit 15. Jänner 2018 sind Gesellschaften und andere Rechtsträger und somit auch Privatstiftungen mit Sitz bzw Verwaltung in Österreich zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG verpflichtet. Die mit 10. Jänner 2020 erfolgte Umsetzung der 5. EU-GeldwäscheRL bringt allerdings Neuerungen, insbesondere in Hinblick auf die Einsicht in das Register. Darüber hinaus wird ab 10. November 2020 auch die Möglichkeit eines freiwilligen Compliance-Packages geschaffen, das insbesondere für Privatstiftungen vielfach Erleichterung bringen wird.

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