Eine Entscheidung des FL OGH zur Unwirksamkeit einer Vermögensübertragung von einer Stiftung auf eine andere Stiftung wegen Verletzung stiftungsinterner Vorgaben in der ihr Vermögen übertragenden Stiftung1, die grundsätzliche Fragen des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie der Wissenszurechnung berührt, hat einen ungewöhnlich starken Widerhall auch im österreichischen Schrifttum gefunden.2 Die bisher durchwegs zustimmenden Stellungnahmen bedürfen aber in mehrfacher Hinsicht einer Relativierung.