Deskriptoren: Haftung; Kapitalertragsteuer; Vergleich.
Normen: § 27 Abs 5 EStG, § 93 EStG, § 94 Z 6 EStG, § 95 EStG
Der Vergleich zwischen der Verlassenschaft nach der Stifterin sowie dem begünstigten (und spendenbegünstigten) Verein führte zur Steuerpflicht einer Zuwendung (= Vergleichszahlung) und damit zur Verpflichtung der KESt-Abfuhr durch die Privatstiftung.