Deskriptoren: Änderungsrecht in der Stiftungszusatzurkunde; Substiftungen; stiftungsrechtliches Trennungsprinzip.
Normen: § 9 Abs 2 PSG, § 10 Abs 2 PSG
Privatstiftungen können Substiftungen errichten, wenn dies durch die Stiftungserklärung gedeckt ist. Daher ist der Vorstand der Privatstiftung bei der Errichtung einer Substiftung an den ursprünglichen Stiftungszweck gebunden.