Deskriptoren: Wohnrecht; Fruchtgenussrecht; entgeltliche Ablöse.
Normen: § 29 Z 3 EStG
Die entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts unterliegt (im Gegensatz zur Ablöse eines Fruchtgenussrechts) der Besteuerung mit Einkommensteuer als sonstige Leistung.
Deskriptoren: Wohnrecht; Fruchtgenussrecht; entgeltliche Ablöse.
Normen: § 29 Z 3 EStG
Die entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts unterliegt (im Gegensatz zur Ablöse eines Fruchtgenussrechts) der Besteuerung mit Einkommensteuer als sonstige Leistung.