Bis Ende Mai 20181 mussten sämtliche Privatstiftungen erstmals ihre wirtschaftlichen Eigentümer nach dem WiEReG an das Register elektronisch melden. Das BMF hat am 26.4.2018 mit einem 56seitigen Erlass2 reagiert und seine Rechtsansicht dargestellt. Unter Berücksichtigung des Erlasses gilt es die Meldepflichten der Privatstiftung in diesem Beitrag darzustellen. Auf den im Einzelfall ebenfalls meldepflichtigen Trust3 bzw Stiftungen und Fonds nach dem BStFG wird in diesem Beitrag nicht eingegangen.