Mit dem Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018)1 hat das Bundesministerium für Finanzen einen Entwurf vorgelegt, in dem vor allem die Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung für ausländisch beherrschte Körperschaften iSd Anti-BEPS-Richtlinie2 und die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer laufenden Kontrolle statt der klassischen Außenprüfung für Privatstiftungen von Interesse sind. Das Jahressteuergesetz sieht insbesondere im Bereich des Körperschaftssteuerrechts aufgrund der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie, umfassende Änderungen vor, die auch Privatstiftungen treffen. Insbesondere bei der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Methodenwechsel wird bei Privatstiftungen mit umfangreichem ausländischen Kapitalvermögen zu prüfen sein, ob diese Besteuerungstatbestände zukünftig greifen.