Deskriptoren: Stiftungsvorstand; D&O-Versicherung; Vergütung; In-sich-Geschäft.
Normen: § 17 Abs 5 PSG, § 19 PSG
Beim Abschluss einer D&O-Versicherung für die Mitglieder des Stiftungsvorstands ist die Tragung der Prämien durch die Privatstiftung eine Vergütung iS des § 19 PSG und bedarf keiner Genehmigung durch das Gericht iS des § 17 Abs 5 PSG.