Deskriptoren: Lebensversicherung; Durchgriff; Zurechnung; Einkommensteuer.
Norm: § 27 Abs 6 Z 3 EStG
Bei Übernahme eines maßgeblichen Risikos durch die Versicherung erfolgt kein ertragsteuerlicher Durchgriff durch die Lebensversicherung, die als solche steuerlich zu beurteilen ist.