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VwGH: Versicherungssteuer nur bei Wagnis

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2017, 216 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Lebensversicherung; Versicherungsrisiko; Versicherungssteuer.

Normen: § 1 VersStG, § 27 Abs 6 Z 3 EStG

Bei Abschluss einer Ablebensversicherung ohne die Übernahme eines entsprechenden Wagnisses durch den Versicherer fällt keine Versicherungssteuer an.

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