Deskriptoren: Lebensversicherung; Versicherungsrisiko; Versicherungssteuer.
Normen: § 1 VersStG, § 27 Abs 6 Z 3 EStG
Bei Abschluss einer Ablebensversicherung ohne die Übernahme eines entsprechenden Wagnisses durch den Versicherer fällt keine Versicherungssteuer an.