Deskriptoren: Liebhaberei; Beendigung der Vermietung; Schenkung.
Normen: § 2 Abs 2 EStG, § 2 LiebVO
Bei einer grundsätzlich ertragsfähigen Liegenschaft wird die Vermietung vor Erreichung eines Gesamtüberschusses aufgegeben indem der Steuerpflichtige die Liegenschaft an seine Kinder schenkte. Im vorliegenden Fall hat der Steuerpflichtige überzeugend dargelegt, dass er ursprünglich geplant hatte, die Vermietung bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses zu führen.