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EuGH: Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit bei Verlegung des Verwaltungssitzes eines Trusts und die Wegzugsbesteuerung

Liechtenstein AktuellThomas Hosp , Martin MoosbruggerZFS 2017, 197 Heft 4 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Trust; Niederlassungsfreiheit; Wegzug; Verlegung Verwaltungssitz.

Normen: § 6 Z 6 EStG, § 27 Abs 6 Z 1 EStG

Die Niederlassungsfreiheit findet auf die Verlegung des Verwaltungssitzes eines Trusts von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat Anwendung. Rechtsvorschriften die die sofortige Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen beim Vermögen eines Trusts vorsehen, wenn die Mehrzahl der Treuhänder ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, stehen den Vorschriften des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit entgegen. Eine aufgeschobene Besteuerung der stillen Reserven im Zusammenhang mit einem Wegzug führt nicht zu einer Verpflichtung des Herkunftsmitgliedsstaates, etwaige Wertminderungen, die nach der Verlegung des Verwaltungssitzes eines Trusts in einen anderen Mitgliedsstaat eingetreten sind zu berücksichtigen.

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