Die richtige Handhabung von Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung stößt insb bei der Privatstiftung aufgrund der Komplexität der Materie immer wieder auf große Schwierigkeiten. Dieser Beitrag zeigt einen Überblick über die richtige bzw praxisgerechte Verarbeitung von in- und ausländischen Investmentfonds für Privatstiftungen. Mit der Fondsmeldeverordnung 20151 wurde die Datenaufbereitung seit Mitte 2016 auf neue Beine gestellt; dies ist bei Körperschaftsteuerklärungen ab 2016 zu beachten.2 Da die Aufbereitung der Daten nunmehr für in- und ausländische Investmentfonds grundsätzlich gleich ist, kann in der Umsetzung grundsätzlich einheitlich für in- und ausländische Fondsanteile vorgegangen werden. Der Nachteil des „Nichtausweis“ von körperschaftsteuerfreien Dividenden bei ausländischen Fondsanteilen ist weggefallen.