Art 258 AEUV; Art 260 AEUV
In Hinblick auf die Kompetenz des EuGH über Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden widmet sich vorliegende Entscheidung in Bezug auf die Festsetzung von Zwangsgeld der Frage, wann ein vertragsrechtswidriger Zustand zu bestehen aufgehört hat.