Art 2 RL 77/388/EWG ; Art 5 RL 77/388/EWG
Im Rahmen seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, welche Leistungen dem Dienstleistungsbegriff der Mehrwertsteuerrichtlinie aus der Perspektive eines Durchschnittsverbrauchers entsprechen. Auf welche Umstände ist dahingehend abzustellen?