Art 49 AEUV
Vorliegend war zu klären, ob eine nationale Regelung zur Beschränkung der Errichtung von Einzelhandelsgeschäften vorliegt und ob diese weiters aus Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen ist.
EuGH C-400/08
Art 49 AEUV
Vorliegend war zu klären, ob eine nationale Regelung zur Beschränkung der Errichtung von Einzelhandelsgeschäften vorliegt und ob diese weiters aus Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen ist.
EuGH C-400/08