§ 42 Abs 3 JN
Der Leitsatz legt fest, dass bei Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit durch die Vorinstanzen eine bindende Gerichtsentscheidung vorliegt.
OGH 30.04.2002, 1 Ob 74/02t
§ 42 Abs 3 JN
Der Leitsatz legt fest, dass bei Bejahung der inländischen Gerichtsbarkeit durch die Vorinstanzen eine bindende Gerichtsentscheidung vorliegt.
OGH 30.04.2002, 1 Ob 74/02t