§ 1 IPRG; § 2 IPRG; § 18 IPRG; § 19 IPRG; § 20 IPRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem anzuwendenden Recht für die Frage der Zuweisung der Ehewohnung, für Sorgerechtsvereinbarungen und für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Verträgen, die vor der Scheidung geschlossen wurden.