Art 5 Nr 3 EuGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit der Bestimmung des Ortes des schädigenden Ereignisses bei Vermögensschäden, wenn sich der Wohnsitz des Geschädigten und der Ort der Veranlagung des Geldes in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten befinden, und legen diese Frage dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens vor.