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Leitsatz zu § 2 IPRG

Internationales RechtZfRV-LS 2002/55ZfRV-LS 2002, 232 Heft 6 v. 1.12.2002

§ 2 IPRG

Der Leitsatz legt fest, dass in diesem Fall die Frage, ob österreichisch oder deutsches Rechts anzuwenden ist, dahingestellt bleiben kann, da nach beiden Rechtsordnungen der Schadenersatzanspruch bejaht wird.

OGH 28.03.2002, 8 Ob 246/01m

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