Art 16 Nr 1 lit a EuGVÜ
Die Leitsätze befassen sich mit der Zuständigkeit für Klagen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen, und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Belegenheitsstaates, unter den aber Klagen auf Vertragszuhaltung nicht fallen.
OGH 23.04.2002, 5 Ob 8/02s