§ 1 EuRAG; § 2 EuRAG; § 3 EuRAG
Die Leitsätze befassen sich mit dem Anwendungsbereich des EuRAG, unter welchen Voraussetzungen europäische Rechtsanwälte in Österreich tätig sein dürfen.
OGH 18.04.2002, 6 Ob 61/02t
§ 1 EuRAG; § 2 EuRAG; § 3 EuRAG
Die Leitsätze befassen sich mit dem Anwendungsbereich des EuRAG, unter welchen Voraussetzungen europäische Rechtsanwälte in Österreich tätig sein dürfen.
OGH 18.04.2002, 6 Ob 61/02t