CMR
Der Leitsatz legt fest, dass, mangels einer Regelung in der CMR, die Haftung des Absenders gegenüber dem Frachtführer für den ihm aus der mangelhaften Verladung des Transportgutes entstandenen Schaden, nach nationalem Recht zu beurteilen ist.
OGH 27.02.2002, 3 Ob 103/01w