§ 24 AußStrG; § 140 AußStrG; § 5 IPRG; § 28 IPRG; § 31 IPRG
Die Entscheidung befasst sich mit der inländischen Gerichtsbarkeit und der Anwendbarkeit inländischen Rechts bei Verlassenschaftsabhandlungen über im Inland befindliches bewegliches Vermögen eines türkischen Erblassers, und den kollisionsrechtlichen Bestimmungen des IPRG.