Art 17 Abs 4 lit c CMR
Der Leitsatz legt fest, dass der Frachtführer von der Haftung für Transportschäden befreit ist, wenn diese die Folge unsachgemäßer Verladung oder Verstauung durch den Absender oder Empfänger sind.
OGH 21.02.2002, 6 Ob 318/01k
Art 17 Abs 4 lit c CMR
Der Leitsatz legt fest, dass der Frachtführer von der Haftung für Transportschäden befreit ist, wenn diese die Folge unsachgemäßer Verladung oder Verstauung durch den Absender oder Empfänger sind.
OGH 21.02.2002, 6 Ob 318/01k