Unter einem einigermaßen sperrigen Titel hat die die EBA bereits Mitte des Jahres 2022 gleich zwei Leitlinien "für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis" gem RL 2013/36/EU (CRD IV)1 und gem RL (EU) 2019/2036 (IFR)2 erlassen. Die FMA hat sich im Dezember 2022 hinsichtlich der erstgenannten Guidelines "fully compliant" erklärt und hinsichtlich der zweitgenannten Leitlinien - wohl vor dem Hintergrund der noch nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzten IFD/IFR - eine "Intend to comply"-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien sind auch in Ergänzung zu den ebenfalls jüngst erlassenen EBA-Leitlinien "zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034 " zu sehen.3