Mit den Leitlinien zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz aus dem Jahr 20201 definiert die EBA mit Wirksamkeit seit 16. 12. 2020
die Indikatoren, die zur Bestimmung global systemrelevanter Institute (G-SRI), wie die VO (EU) 1222/2014 darlegt, verwendet werden ("Indikatoren"), und