Im Dezember 2018 hatte die EBA ihre Leitlinien über die Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen1 ("NPL-Offenlegungs-GL") finalisiert. Diese legen den Inhalt und die einheitlichen Offenlegungsformate für Kreditinstitute bezüglich Offenlegungen gem Teil 8 CRR (Art 431 ff) iZm notleidenden Risikopositionen (NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben fest und sollten damit die Umsetzung des Aktionsplans 2017 des Rates zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU weiter vorantreiben. Die FMA hatte zu diesem Rechtsakt im Juni 2018 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben.2