Der Jahreswechsel 2022/2023 verlief für zumindest 441 inländische Kreditinstitute nicht so harmonisch, wie erhofft: Wegen eines am 30. 12. 2022 (dem letzten Werktag des abgelaufenen Kalenderjahres und damit an einem für die Veröffentlichung einer hg E doch recht ungewöhnlichen Datum) verbreiteten Erk des VfGH1 blieben womöglich so manchem Banker die Weihnachtskekse im Halse stecken. Getreu dem Motto "glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist" konnte man die letzten Brösel dann aber am Tag danach mit einem Schluck Schaumwein hinunterspülen und seine Sorgen kurzfristig beiseiteschieben. Angesichts des vom VfGH gewählten Zeitpunkts - wie man in Ö so schön sagt - "zwischen den Feiertagen" gingen die Medienmeldungen über die Botschaft, dass das "zinsenfreie COVID-19-Kreditmoratorium" in der vom OGH judizierten Ausprägung2 verfassungskonform ist, in der Öffentlichkeit ein wenig unter.