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Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat

BeiträgeBianca Alina Schranz11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder.ZFR 2023/2ZFR 2023, 4 Heft 1 v. 27.1.2023

Die RL zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) wurde am 16. 12. 2022 im ABl veröffentlicht und ist innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.22Art 5 CSRD, RL des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der VO (EU) Nr 537/2014 und der RL 2004/109/EG , 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen; ABl L 322/15 vom 16. 12. 2022. Ziel ist die Bereitstellung von besseren Daten über die Nachhaltigkeitsrisiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind, sowie von Informationen über ihre eigenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Dadurch sollen insb Sparer, Anleger und Akteure aus der Zivilgesellschaft Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen erhalten. Für Unternehmen soll damit ein größerer Anreiz geschaffen werden, nachhaltigere unternehmerische Entscheidungen zu treffen.33ErwGr 9 ff CSRD. In diesem Zusammenhang treffen den Vorstand und den Aufsichtsrat umfassende Pflichten.

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