Zu den Leitlinien der EBA zur Methodik, zur Aufsichtsfunktion und zum Führen von Aufzeichnungen im Rahmen der Referenzwerte-VO1 hat die FMA im Jänner 2022 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien richten sich an die gem Art 40 Abs 2 und 3 BenchmarkVO2 benannten zuständigen Behörden sowie an die Administratoren gem Art 3 Abs 1 Z 6 BenchmarkVO.