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Änderung der VERA-V: Verlängerung von COVID-19-Sondermeldungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/52ZFR 2022, 100 Heft 2 v. 25.2.2022

Auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG hat die FMA nach Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF Ende Jänner 2022 die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) angepasst.11 BGBl II 2022/36 vom 31. 1. 2022.

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