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FMA ermöglicht biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Kundenidentifikation

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/256ZFR 2021, 577 Heft 11 v. 25.11.2021

Durch eine Erweiterung der auf § 6 Abs 4 Z 1 FM-GwG beruhenden Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV)11BGBl II 2021/455 vom 2. 11. 2021. hat die FMA den verpflichteten Finanzdienstleistern die Möglichkeit eröffnet, künftig rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation ihrer Neukunden anzuwenden. Mit der jüngsten Novelle der Online-IDV werden - nach Einholung der Zustimmung des BMF - die Anforderungen an die Online-Identifikation im Rahmen eines Biometrischen Identifikationsverfahrens festgelegt.

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