Die FMA hat Anfang Oktober 2021 eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der ESMA "zu Marketing-Anzeigen gem der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds"1 abgegeben. Die Leitlinien richten sich an OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter von AIFM, Verwalter von Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und Verwalter von Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und sollten bei allen Marketing-Anzeigen angewendet werden, die an (potenzielle) Anleger von OGAW und AIF gerichtet sind.