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Überarbeitete SREP-Leitlinien der EBA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/70ZFR 2019, 154 Heft 3 v. 27.3.2019

Zuletzt hat die FMA Ende Februar 2019 auch erklärt, die überarbeiteten Leitlinien11EBA/GL/2018/03 vom 19. 7. 2018. zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests, mit denen die EBA/GL/2014/13 vom 19. 12. 2014 geändert werden, anzuwenden. Die geänderten Leitlinien gelten bereits seit dem 1. 1. 2019 (Rz 7), die Behörden sollen die Änderungen an den Leitlinien somit ab diesem Datum in ihre neuen Aufsichtsprozesse und -verfahren aufnehmen.

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